Möglichkeiten für Reiserücktritt bei Terrorgefahr

Das Wichtigste vorab: ein Terroranschlag zählt meist nicht als Grund für einen kostenlosen Rücktritt von einer Reise, wenngleich sich viele Veranstalter kulant zeigen und die Möglichkeit zur Stornierung oder Umbuchung anbieten.

Gründe für einen Reiserücktritt

Nur höhere Gewalt gilt als Grund, eine gebuchte Reise kostenfrei zu stornieren. Dazu zählen Kriege, Naturkatastrophen oder politische Unruhen in der Zielregion, nicht aber ein terroristischer Anschlag. Aber natürlich bleibt das Unbehagen bei den zunehmenden Anschlägen in Europa, wie es sie ähnlich auch in Ägypten gegeben hat.

Verfahren bei drohenden Terroranschlägen

Oft erhalten auch die Veranstalter Terrorwarnungen erst sehr spät und sind dann verpflichtet, ihre Kunden darauf aufmerksam zu machen. Andernfalls haften sie für durch Terror entstandene Schäden. Wenn Terroranschläge in der Presse bereits bekannt wurden, entfällt die Informationspflicht durch den Reiseveranstalter. Grundsätzlich zählen einzelne Terroranschläge zum allgemeinen Lebensrisiko.

Warnung durch das Auswärtige Amt

Wird aber vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung für das Zielland ausgegeben, wird die Terrorgefahr also als sehr hoch eingestuft und gleichzeitig davon abgeraten, das Land zu besuchen, kommt es auf das Entgegenkommen des Veranstalters an, ob kostenfrei oder mit Stornogebühren von der Reise zurückgetreten werden kann. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und fragen nach Möglichkeiten oder eventueller Umbuchung der Reise in ein anderes Land. Tun Sie dies bitte zügig, da die Veranstalter häufig nur innerhalb kurzer Fristen solche Alternativen anbieten.

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