Flugausfälle bei Tuifly und Air Berlin – was sind die Konsequenzen?

Massive Krankmeldungen haben fast die gesamte Flotte von Tuifly und zeitweise auch bis zu einem Drittel der Flugzeuge von Air Berlin am Boden gehalten. Tausende Passagiere saßen in der Folge an ihrem Urlaubsort fest oder konnten die gebuchte Reise gar nicht erst antreten. Auch wenn sich die Lage nach wenigen Tagen und dem Einlenken der Geschäftsführung wieder normalisiert hat, wurden durch den sogenannten „Wilden Streik“ zahlreiche Reisende beeinträchtigt, von denen viele eine Entschädigung fordern.

Die Sympathie für das Vorgehen der Beschäftigten von Tuifly hält sich nicht nur bei den Passagieren in Grenzen. Auch zahlreiche andere Piloten, Berufsverbände und Politiker kritisierten das Vorgehen scharf. Da nützt es auch nichts, dass die Angestellten von Tuifly selbst mit dem Rücken an der Wand stehen und schon länger um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen. Weil es günstiger ist, Kontingente bei Billigfliegern einzukaufen, will das Mutterunternehmen TUI schon länger die eigene Belegschaft mitsamt der Flotte loswerden und verhandelt im Geheimen über die Köpfe der Betroffenen hinweg über den Verkauf. Dazu kommt, dass die Angestellten derzeit keine Möglichkeit zu einem legalen Streik haben. Weil derzeit die Tarifverträge noch laufen, besteht eine Friedenspflicht.

Ein weiterer Streit ist mittlerweile darüber entbrannt, ob und inwieweit den Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung zusteht. Das die Fluggäste das Recht haben, bei ausgefallenen Flügen den vollen Flugpreis zurückzuverlangen, ist unstrittig. Darüber hinaus besteht jedoch Uneinigkeit, welche Verantwortung Tuifly für das Verhalten seiner Mitarbeiter übernehmen muss. Das Unternehmen beruft sich darauf, dass es sich bei den Krankmeldungen um „höhere Gewalt“ – darunter fällt auch ein Streik – gehandelt habe. Das entbindet den Konzern von jeglichen Forderungen auf Schadensersatz. Andere wie Rechtswissenschaftler sehen diese Interpretation allerdings kritisch. Letztendlich wird ein Gericht darüber entscheiden müssen, ob den Reisenden eine Entschädigung zusteht. Diese würde sich dann an den gesetzlichen Rahmen orientieren und etwa bei vollständig ausgefallenen Pauschalreisen mindestens die Hälfte des Reisepreises ausmachen.
Bildquelle: By Daniel Ponten [CC BY-SA 2.0 de], via Wikimedia Commons

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Eine Antwort

  1. Bernd Riedmüller sagt:

    Ich fliege seit zehn Jahren regelmäßig mit AirBerlin von Stuttgart nach Alicante und zurück. Auch war immer unserer kleiner Hund mit in der Kabine, wir waren immer sehr zufrieden. Die Flugzeit von ca. 2- 2,50 Std. war angemessen. Doch seit der Umorganisation von AirBerlin kann man mit dieser Fluggesellschaft nicht mehr fliegen. Die Flugzeiten haben sich auf 5,50 Uhr (das doppelte!) bis zu 15 Std verlängert. Mit dem Auto benötigen wir nach Alicante auch nur ca. 20 Std. Selbst wenn wir bei AirBerlin buchen würden, müssten wir uns selbst bei den anderen Gesellschaften (Iberia / AirNostrum) um Mitnahme von unserem Hund kümmern – das geht ja gar nicht. Wir sind bei den letzten Flügen mit RyanAir geflogen (Direktflug), und haben viele Bekannte, die mit AirBerlin geflogen sind, wiedergesehen. Wir werden unseren Hund zu Hause lassen und in Zukunft mit RyanAir oder der Lufthansa fliegen.
    Sehr schade. Die Bucherei der Flüge von Stuttgart nach Alicante ist sehr kompliziert geworden, zudem auch die Bestimmungen der Mitnahme von Hunden, sei es in der Kabine oder im Frachtraum, sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Bei AirBerlin 10 kg im Passagierraum, bei den anderen nur 8 kg. Auch die Abmaße sind unterschiedlich. Wie kann man sowas den Kunden zumuten?

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